Wildvogelgeflügelpest bei Schwänen in Bad Saarow festgestellt

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Auch Tauben können das Virus in sich tragen, erkranken aber nicht immer. Allerdings können sie andere Vögel anstecken. Foto: B. Frank

Bad Saarow (eb/fra). Bei Wildvögeln im Landkreis Oder-Spree besteht seit Mittwoch, 1. Februar 2017 der Verdacht auf das Vorkommen des Influenzavirus A, Subtyp H5N8.

Am Wochenende wurden vier verendete Jungschwäne an der Uferpromenade in Bad Saarow Mitte aufgefunden. Bei der vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt veranlassten Untersuchung im Landeslabor Berlin-Brandenburg wurde inzwischen bei zwei Schwänen der Erreger Influenzavirus A, Subtyp H5N8 nachgewiesen. Die Pathogenitätsbestimmung erfolgt zurzeit am Friedrich Loeffler Institut Riems (FLI) in Greifswald.

Bei Bestätigung des Befundes durch das FLI wird der Ausbruch der Wildvogelgeflügelpest amtlich festgestellt. Entsprechend den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung werden dann um den Fundort ein ein Kilometer großer Sperrbezirk und ein drei Kilometer großes Beobachtungsgebiet eingerichtet. „Da das Eintragsrisiko in Hausgeflügelbeständen in den betroffenen Gebieten besonders hoch ist, werden über das bereits seit dem 25. November 2016 bestehende Aufstallungsgebot für Nutzgeflügel weitere Beschränkungen für Nutzgeflügel, aber auch für die Bejagung von Federwild und den Freilauf von Hunden und Katzen erlassen“, erläutert Amtstierarzt Thomas Maczek.

Spaziergänger werden bereits jetzt aufgefordert, Kontakt zu Wildvögeln an der Uferpromenade in Bad Saarow zu meiden und ihre Hunde an der Leine zu führen. Nähere Informationen werden über eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Tierhalter und Bürger in den betroffenen Restriktionszonen können sich mit Fragen unter den Rufnummern 03366 35-1394 und -1395 an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wenden.

Laut einer allgemeinen Risikoeinschätzung des Friedrich Loeffler Institut Riems (FLI) vom 24. Januar 2017 „haben in Deutschland die Fälle bei Wildvögeln und Ausbrüche bei Geflügel und in zoologischen Einrichtungen ein nie zuvor gekanntes Ausmaß angenommen“. Fälle von HPAIV H5N8- oder HPAIV H5N5-Infektionen beim Menschen seien bisher nicht bekannt.